{"id":82,"date":"2016-02-12T09:57:58","date_gmt":"2016-02-12T08:57:58","guid":{"rendered":"http:\/\/swdg-nukmed.de\/?page_id=82"},"modified":"2020-12-01T18:25:07","modified_gmt":"2020-12-01T17:25:07","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/swdg-nukmed.de\/?page_id=82","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"background-color: rgba(255,255,255,0);background-position: left top;background-repeat: no-repeat;padding-top:20px;padding-right:0px;padding-bottom:20px;padding-left:0px;margin-bottom: 0px;margin-top: 0px;border-width: 0px 0px 0px 0px;border-color:#eae9e9;border-style:solid;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last fusion-column-no-min-height\" style=\"margin-top:0px;margin-bottom:0px;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\" style=\"background-position:left top;background-repeat:no-repeat;-webkit-background-size:cover;-moz-background-size:cover;-o-background-size:cover;background-size:cover;padding: 0px 0px 0px 0px;\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h1 style=\"text-align: center; font-size: 30px;\">Satzung der <span style=\"color: #f07e23;\">SWDGN<\/span><\/h1>\n<p style=\"text-align: center; margin-top: -10px; font-size: 17px;\">Hier finden Sie eine Auflistung der Satzung der s\u00fcdwestdeutschen Gesellschaft f\u00fcr Nuklearmedizin e.V. <span class=\"fusion-tooltip tooltip-shortcode\" data-animation=\"\" data-delay=\"0\" data-placement=\"top\" data-title=\"Join The Avada Community!\" title=\"Join The Avada Community!\" data-toggle=\"tooltip\" data-trigger=\"hover\"><strong>(SWDGN)<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: center; margin-top: -10px; font-size: 17px;\">(Fassung vom 14.11.2009, Aktualisierung am 13.11.2020).<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-sep-clear\"><\/div><div class=\"fusion-separator fusion-full-width-sep\" style=\"margin-left: auto;margin-right: auto;margin-top:15px;margin-bottom:80px;width:100%;\"><div class=\"fusion-separator-border sep-double sep-solid\" style=\"border-color:#e0dede;border-top-width:1px;border-bottom-width:1px;\"><\/div><\/div><div class=\"fusion-sep-clear\"><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-2\"><h2>\u00a7 1 Ziele und Zweck des Vereins<\/h2>\n<p>Der Verein: \u201eS\u00fcdwestdeutsche Gesellschaft f\u00fcr Nuklearmedizin\u201c verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Fort- bzw. Weiterbildung von \u00c4rzten und anderen auf dem Gebiet der Nuklearmedizin t\u00e4tigen Mitarbeitern. Zu diesem Zweck werden Tagungen veranstaltet, bei denen Fragestellungen aus dem Gesamtgebiet der Nuklearmedizin und ihren Grenzbereichen in Form von \u00dcbersichtsreferaten zur Darstellung und Aussprache gelangen. Sie werden von einer Kommission unter Leitung des Tagungsvorsitzenden ausgew\u00e4hlt. Zur Erf\u00fcllung des Satzungszwecks ist es m\u00f6glich amtliche Dienststellen, \u00e4rztliche Standesorganisationen und die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Nuklearmedizin bei der Bearbeitung von Problemen auf dem Gebiet der Nuklearmedizin zu unterst\u00fctzen und zu beraten. Eine weitere Aufgabe des Vereins besteht in der fachlichen Beratung seiner Mitglieder. Gem\u00e4\u00df dem regionalen Charakter der Gesellschaft soll der Schwerpunkt der T\u00e4tigkeit im S\u00fcdwestdeutschen Raum liegen.<\/p>\n<p>Die im Folgenden aufgef\u00fchrten Berufsbezeichnungen gelten grunds\u00e4tzlich f\u00fcr beide Geschlechter.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Name, Sitz, Rechtsform, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p>(1) Der Verein wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Freiburg im Breisgau gef\u00fchrt und ist in dem dortigen Vereinsregister unter dem Namen \u201eS\u00fcdwestdeutsche Gesellschaft f\u00fcr Nuklearmedizin\u201c eingetragen. Nach Eintragung in das Vereinsregister f\u00fchrt der Verein den Zusatz \u201ee. V.\u201c.<\/p>\n<p>(2) Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 1.11. des jeweiligen Jahres und endet mit dem 31.10. des darauffolgenden Jahres.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 3 T\u00e4tigkeit des Vereins<\/h2>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 4 Mittelverwendung<\/h2>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 5 Verg\u00fctungen und Ausschluss von Beg\u00fcnstigungen<\/h2>\n<p>Zur Erf\u00fcllung der Vereinszwecke darf der Verein Verg\u00fctungen (z.B. Ehrenamtspauschalen, Minijobverg\u00fctungen) an Personen ausbezahlen, die im Auftrag des Vereins und f\u00fcr den Verein im Sinn der Vereinszwecke t\u00e4tig sind.<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 6 Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>(1) Ordentliches Mitglied des Vereins k\u00f6nnen \u00c4rzte, Naturwissenschaftler, medizinisch-technische Assistenten sowie Pflegepersonal, Arzthelferinnen und sonstige Personen werden, deren T\u00e4tigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet der Nuklearmedizin oder ihren Grenzgebieten liegt.<\/p>\n<p>(2) Als kooperatives Mitglied k\u00f6nnen Personen oder Gesellschaften aufgenommen werden, die den Verein f\u00f6rdern wollen.<\/p>\n<p>(3) Aufnahme neuer Mitglieder: Die Vorschl\u00e4ge zur Aufnahme m\u00fcssen dem Vorsitzenden von zwei Mitgliedern der Gesellschaft pers\u00f6nlich unterschrieben eingereicht werden. \u00dcber die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand mit der einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 7 Ehrenmitgliedschaft<\/h2>\n<p>Ehrenmitglieder k\u00f6nnen auf Vorschlag eines Mitglieds von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden. Die Wahl erfolgt mit 4\/5 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung freigestellt.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 8 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<p>(1) Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge und die Geb\u00fchren f\u00fcr die Teilnahme an der Jahrestagung werden gem\u00e4\u00df der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung erhoben.<br \/>\nMitglieder ohne finanzielle Einnahmen k\u00f6nnen auf Antrag von der Zahlung des Jahresbeitrags befreit werden. Der Beitrag muss bis sp\u00e4testens 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres an den Verein abgef\u00fchrt sein.<br \/>\nWer trotz zweimaliger Mahnung die Beitragszahlung unterl\u00e4sst, verliert die Mitgliedschaft und alle damit verbundenen Rechte.<\/p>\n<p>(2) Die kooporativen Mitglieder zahlen einen freiwilligen Beitrag, der mindestens dem Beitrag eines ordentlichen Mitglieds entsprechen sollte. Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, hierf\u00fcr Richtlinien festzulegen.<\/p>\n<p>(3) Alle Einnahmen des Vereins (Verm\u00f6gen, Mitgliederbeitr\u00e4ge, Entgelte jeglicher Art, Spenden, Beihilfen, Schenkungen und dergleichen) dienen entsprechend den Zielen des Vereins ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzigen Zwecken und werden laufend f\u00fcr diese Zwecke verwendet oder einem an diese Zwecke gebundenen Fond zugef\u00fchrt. Die Art der Verwendung wird im Einzelnen durch den Kassenbericht nachgewiesen.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 9 Verlust der Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>Die Mitgliedschaft geht verloren:<\/p>\n<ul>\n<li>durch Tod,<\/li>\n<li>durch f\u00f6rmliche Ausschlie\u00dfung (\u00a7 10),<\/li>\n<li>durch automatische Ausschlie\u00dfung gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Abs. 1,<\/li>\n<li>durch Austritt. Der Austritt ist dem Vorsitzenden schriftlich bekannt zu geben. Der Austritt ist jederzeit zum Monatsende m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ul>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 10 Ausschluss eines Mitglieds<\/h2>\n<p>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins versto\u00dfen hat. Der Ausschluss kann nur auf schriftlich begr\u00fcndeten Antrag hin durch Beschluss des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes unter Zustimmung aller gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandsmitglieder erfolgen. Er ist dem Mitglied per eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann binnen 14 Tagen beim Vorsitzenden Einspruch erhoben werden und die Abstimmung durch die Mitgliederversammlung gefordert werden. Die Mitgliederversammlung trifft ihre Entscheidung mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 11 Organe<\/h2>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand,<\/li>\n<li>der erweiterte Vorstand (Gesamtvorstand),<\/li>\n<li>die Kommissionen,<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ul>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 12 Vorstand<\/h2>\n<p>(1) Der Gesamtvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Tagungsvorsitzenden f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr, dem Tagungsvorsitzenden f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr und dem Schatzmeister.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.<\/p>\n<p>(2) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende bilden den Vorstand i. S. von \u00a7 26 BGB (Vertretungsvorstand).<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den Vorsitzenden oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.<\/p>\n<p>(3) Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Tagungspr\u00e4sident m\u00fcssen Fach\u00e4rzte f\u00fcr Nuklearmedizin sein.<\/p>\n<p>(4) Die ordentlichen Mitglieder der Mitgliederversammlung w\u00e4hlen den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder f\u00fcr die Dauer von drei Jahren, wobei eine zweimalige Wiederwahl m\u00f6glich ist. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl.<\/p>\n<p>(5) Der Tagungsvorsitzende wird jeweils f\u00fcr das \u00fcbern\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>(6) Die Amtszeit des Schatzmeisters betr\u00e4gt drei Jahre, eine Wiederwahl ist unbegrenzt m\u00f6glich.<\/p>\n<p>(7) Scheidet ein Mitglied des Vorstands w\u00e4hrend der Amtszeit aus, kann der Gesamtvorstand ein Ersatzmitglied f\u00fcr die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds w\u00e4hlen. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben, soweit sie nicht durch diese Satzung oder durch Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<\/p>\n<p>Er hat insbesondere nachfolgende Aufgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung, Leitung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden,<\/li>\n<li>Aufstellung des Haushaltsplans f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr,<\/li>\n<li>Aufnahme und Mitwirkung beim Ausschluss von Mitgliedern,<\/li>\n<li>Abschluss und K\u00fcndigung von Arbeitsvertr\u00e4gen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(8) Der Gesamtvorstand ist in seinen Sitzungen beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende anwesend sind. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, sp\u00e4testens eine Woche vor der Sitzung. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 13 Schatzmeister<\/h2>\n<p>Dem Schatzmeister obliegt die Kassenf\u00fchrung. Er hat allj\u00e4hrlich \u00fcber die Einnahmen und Ausgaben und \u00fcber den Stand des Verm\u00f6gens Rechnung abzulegen. Hierzu geh\u00f6rt der Nachweis \u00fcber die Verwendung der Mittel der Gesellschaft im Sinne von \u00a7 4. Die Abrechnung wird durch 2 Kassenpr\u00fcfer kontrolliert, die von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden. Das Ergebnis des Kassenberichtes kann einem Steuerberater vorgelegt werden. Die \u00fcberpr\u00fcfte Abrechnung ist von den Kassenpr\u00fcfern bei der Mitgliederversammlung vorzutragen.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 14 Tagungsvorsitzender<\/h2>\n<p>Der Tagungsvorsitzende ist Vorsitzender der Fortbildungskommission. Ihm obliegt im Einvernehmen mit dem Vorstand die Planung der Fortbildung bzw. der Weiterbildung, das Recht zum Vorschlag f\u00fcr Tagungsorte und der \u00f6rtlichen Tagungsleiter. \u00dcber die Durchf\u00fchrung der Vorschl\u00e4ge entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 15 Kommissionen<\/h2>\n<p>Kommissionen k\u00f6nnen bei Bedarf von der Mitgliederversammlung gebildet werden. Sie m\u00fcssen ihre Ergebnisse der Mitgliederversammlung vorlegen. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand beschlie\u00dft die Gesch\u00e4ftsordnung der Kommission(en).<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 16 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen obliegen. Sie ist ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig f\u00fcr folgende Angelegenheiten:<\/p>\n<ul>\n<li>Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr,<\/li>\n<li>Entgegennahme des Jahresberichts und des Rechnungspr\u00fcfungsberichts sowie die Entlastung des Vorstands,<\/li>\n<li>Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Mitgliedsbeitrages,<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Kommissionen,<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung, Zweck\u00e4nderung des Vereins,<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li>\n<li>Ausschluss eines Vereinsmitglieds im Fall eines Einspruchs gem\u00e4\u00df \u00a710<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils anl\u00e4sslich der Jahrestagung statt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn<\/p>\n<p>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand die Einberufung aus dringenden wichtigen Gr\u00fcnden beschlie\u00dft oder<\/p>\n<p>wenn 1\/10 der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde die Einberufung vom Vorstand verlangt<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Tagungsordnung muss enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>den Gesch\u00e4ftsbericht des Vorsitzenden,<\/li>\n<li>die Entlastung des Vorstands,<\/li>\n<li>Neuwahlen der turnusm\u00e4\u00dfigen ausscheidenden Vorstands- und Kommissionsmitglieder,<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge einzelner Mitglieder, sofern diese von mindestens 3 Mitgliedern unterzeichnet wurden und fristgerecht eingereicht wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich die Erg\u00e4nzung der Tagesordnung verlangen. Diese und die in der Mitgliederversammlung gestellten Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung k\u00f6nnen nur durch Entscheidung der Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit zugelassen werden.<\/p>\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Der Protokollf\u00fchrer wird vom Vorstandsvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 1\/10 der stimmberechtigten Mitglieder, bei \u00c4nderung des Vereinszwecks mindestens die H\u00e4lfte anwesend ist. F\u00fcr den Fall der Beschlussunf\u00e4higkeit muss der Vorsitzende innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einberufen, die unabh\u00e4ngig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimm\u00fcbertragungen sind durch schriftlich erteilte Vollmacht zul\u00e4ssig. Beschl\u00fcsse werden \u2013 mit Ausnahme von Antr\u00e4gen auf Satzungs\u00e4nderung, Zweck\u00e4nderung oder Aufl\u00f6sung des Vereins \u2013 mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht gez\u00e4hlt. Die Mitglieder des Vorstands werden einzeln gew\u00e4hlt, zuerst der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende und danach die \u00fcbrigen Mitglieder. Es gilt der Kandidat als gew\u00e4hlt, der mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Ist diese Stimmenzahl nicht erreicht worden, findet im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt. G\u00fcltig ist im zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit der Stimmen.<\/p>\n<p>(5) Die Mitglieder der Kommissionen k\u00f6nnen in einem Wahlgang gew\u00e4hlt werden. Gew\u00e4hlt ist, wer die meisten und zugleich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen z\u00e4hlen nicht. Wird die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt. Es sind die Kandidaten gew\u00e4hlt, die in der Reihenfolge die meisten Stimmen erreichen.<\/p>\n<p>(6) F\u00fcr jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen, dieses ist innerhalb eines Monats dem Vorsitzenden vorzulegen. Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen. Es muss mindestens enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Ort und Zeit der Versammlung,<\/li>\n<li>Name des Vorsitzenden und des Protokollf\u00fchrers,<\/li>\n<li>Zahl der erschienenen Mitglieder,<\/li>\n<li>Feststellung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einberufung und Beschlussf\u00e4higkeit,<\/li>\n<li>die Tagesordnung,<\/li>\n<li>die gestellten Antr\u00e4ge, das Abstimmungsergebnis (Zahl der Ja \u2013 Stimmen, Zahl der Nein \u2013 Stimmen, Enthaltungen, ung\u00fcltige Stimmen),<\/li>\n<li>Satzungs-und Zweck\u00e4nderungsantr\u00e4ge,<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse, die w\u00f6rtlich aufzunehmen sind.<\/li>\n<\/ul>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 17 Satzungs\u00e4nderungen<\/h2>\n<p>Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Satzung m\u00fcssen sp\u00e4testens 8 Wochen vor Tagungsbeginn von mindestens f\u00fcnf ordentlichen Mitgliedern unterst\u00fctzt vom Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Satzungs\u00e4nderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen, wobei eine Majorit\u00e4t von 2\/3 der anwesenden ordentlichen Mitglieder erforderlich ist. Bei Einsetzung einer Kommission zur Satzungs\u00e4nderung ist der Kommissionsbericht mindestens 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung allen Mitgliedern zuzusenden. Die \u00c4nderungen sind gem\u00e4\u00df \u00a7 71 BGB in dem Vereinsregister einzutragen.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>\u00a7 18 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n<p>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung. Der Beschluss ist nur g\u00fcltig, wenn 3\/4 aller eingeschriebenen Mitglieder zugestimmt haben. Diese Zustimmung kann auch durch schriftliche Vollmacht erfolgen.<\/p>\n<p>Falls die Beschlussf\u00e4higkeit f\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Vereins nicht gegeben ist, muss eine neue Mitgliederversammlung innerhalb von 3 Monaten einberufen werden. Diese neu einberufene Mitgliederversammlung kann die Vereinsaufl\u00f6sung mit einfacher Mehrheit beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>(2) Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Nuklearmedizin e. V., die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-one-full fusion-column-first fusion-column-last fusion-column-no-min-height\" style=\"margin-top:0px;margin-bottom:0px;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\" style=\"background-position:left top;background-repeat:no-repeat;-webkit-background-size:cover;-moz-background-size:cover;-o-background-size:cover;background-size:cover;padding: 0px 0px 0px 0px;\"><div class=\"fusion-sep-clear\"><\/div><div class=\"fusion-separator fusion-full-width-sep\" style=\"margin-left: auto;margin-right: auto;margin-top:15px;margin-bottom:80px;width:100%;\"><div class=\"fusion-separator-border sep-double sep-solid\" style=\"border-color:#e0dede;border-top-width:1px;border-bottom-width:1px;\"><\/div><\/div><div class=\"fusion-sep-clear\"><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-3\"><h1 style=\"text-align: center; font-size: 30px;\">Beitragsordnung der <span style=\"color: #f07e23;\">SWDGN<\/span><\/h1>\n<p style=\"text-align: center; margin-top: -10px; font-size: 17px;\">(Fassung vom 13.11.2020).<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-sep-clear\"><\/div><div class=\"fusion-separator fusion-full-width-sep\" style=\"margin-left: auto;margin-right: auto;margin-top:15px;margin-bottom:80px;width:100%;\"><div class=\"fusion-separator-border sep-double sep-solid\" style=\"border-color:#e0dede;border-top-width:1px;border-bottom-width:1px;\"><\/div><\/div><div class=\"fusion-sep-clear\"><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-4\"><h2>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<p>\u2010 der Jahresmitgliedsbeitrag f\u00fcr niedergelassene \u00c4rzte, Chef\u00e4rzte und liquidationsberechigte Ober\u00e4rzte betr\u00e4gt 50,\u2010\u20ac<br \/>\n\u2010 der Jahresmitgliedsbeitrag f\u00fcr Assistenz\u00e4rzte betr\u00e4gt 30,\u2010 \u20ac<br \/>\n&#8211; der Jahresmitgliedsbeitrag f\u00fcr MTRA betr\u00e4gt 15,\u2010\u20ac<br \/>\n\u2010 der Jahresmitgliedsbeitrag f\u00fcr alle \u00fcbrigen Mitglieder betr\u00e4gt 15,\u2010\u20ac<\/p>\n<h2>Geb\u00fchren f\u00fcr die Teilnahme an den Jahrestagungen<br \/>\n(Fortbildungsteil):<\/h2>\n<p>\u2010 Mitglieder zahlen keine Geb\u00fchr f\u00fcr die Teilnahme an der Jahrestagung<br \/>\n\u2010 die Geb\u00fchr f\u00fcr die Teilnahme von \u00c4rzten (Nicht\u2010Mitglieder) an der Jahrestagung betr\u00e4gt 60,\u2010\u20ac<br \/>\n\u2010 die Geb\u00fchr f\u00fcr die Teilnahme von MTRA, MFA und sonstiger Berufsgruppen (Nicht\u2010Mitglieder) an der Jahrestagung betr\u00e4gt 20,\u2010 \u20ac<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":166,"featured_media":0,"parent":13,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"100-width.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-82","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/swdg-nukmed.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/82","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/swdg-nukmed.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/swdg-nukmed.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/swdg-nukmed.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/166"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/swdg-nukmed.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=82"}],"version-history":[{"count":18,"href":"https:\/\/swdg-nukmed.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/82\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":960,"href":"https:\/\/swdg-nukmed.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/82\/revisions\/960"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/swdg-nukmed.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/swdg-nukmed.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=82"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}