Häufig gesellte Fragen – FAQ!

Hier finden Sie eine Übersicht an Fragen, die häufig an die Südwestdeutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. gestellt werden (SWDGN).

Wenn Sie als Naturwissenschaftler(in), als MTRA, ärztlich, pflegerisch oder als Arzthelfer(in) in der Nuklearmedizin oder einem Grenzgebiet dazu tätig sind, können Sie ordentliches Mitglied der SWDGN werden. Sollten Sie nicht diesem Personenkreis angehören, steht Ihnen (insbesondere als nicht natürliche Person) die Mitgliedschaft als korporatives Mitglied offen.
Füllen Sie den Antrag auf Mitgliedschaft in der SWDGN im Portable Document Format (Adobe) aus, lassen Sie Ihn von zwei Mitgliedern der SWDGN, die Ihre Mitgliedschaft befürworten, mit unterzeichnen und senden Sie den Antrag an:

Professor Dr. med. Klaus Tatsch
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH
Moltkestraße 90
D-76133 Karlsruhe

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Assistenzärzte zur Zeit 30 €, für niedergelassene Ärzte, Chefärzte und liquidationsberechtigte Oberärzte 50 € im Jahr, für andere ordentliche Mitglieder 15 € jährlich. Kooperative Mitglieder zahlen einen freiwilligen Beitrag, der mindestens dem Beitrag für ordentliche Mitglieder entsprechen sollte.

Nutzen Sie den „Themenreiter“ Kontakt in der Menüleiste  und senden Sie uns eine Email mit Ihrer Frage.